für Arbeitnehmer:
- Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung, auch bei selbständigen und gewerblichen Nebeneinkünften
- Komplette Bearbeitung notwendiger Rechtsbehelfe, wie Einsprüche und Klagen
- Steuerliche Beratung bei Gestaltungsfragen, beispielsweise bei Abfindungen, Erwerbe und Veräußerungen von Immobilien und Vermögensübertragungen.
für Unternehmen:
- Erstellung von Jahresabschlüssen einschließlich der dazugehörenden Steuererklärungen
- Durchführung von Rechtsbehelfen (Einsprüche, Klagen)
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Steuerliche Beratung bei Vertragsgestaltungen, Rechtsformwahl, Investitionsentscheidungen, Ausschüttungspolitik etc.
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